Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-09-22, VerfGH 122/20.VB-2

VerfGH 122/20.VB-2Verfassungsgericht22.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 122/20.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-22

Aktenzeichen: VerfGH 122/20.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0922.VERFGH122.20VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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