Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-08-25, VerfGH 71/20.VB-2

VerfGH 71/20.VB-2Verfassungsgericht25.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 71/20.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-25

Aktenzeichen: VerfGH 71/20.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0825.VERFGH71.20VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Den Beschwerdeführern sind die notwendigen Auslagen vom Land Nordrhein-Westfalen zur Hälfte zu erstatten.

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