Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-08-25, VerfGH 21/20.VB-2

VerfGH 21/20.VB-2Verfassungsgericht25.08.2020

Regest

Die ausreichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde setzt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung voraus, mit der eine grundsätzliche Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts aufgezeigt werden muss. Den Substantiierungsanforderungen wird nicht genügt, wenn sich ein Beschwerdeführer in der Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung darauf beschränkt, dem Gericht willkürliche Annahmen und Unterstellungen vorzuwerfen, nur weil es seinem Vorbringen nicht gefolgt ist (hier im Zusammenhang mit einer Berufungszurückweisung im sog. Dieselabgasskandal).

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 21/20.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-25

Aktenzeichen: VerfGH 21/20.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0825.VERFGH21.20VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Normen: VerfGHG § 18 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

Leitsätze

Die ausreichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde setzt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung voraus, mit der eine grundsätzliche Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts aufgezeigt werden muss.

Den Substantiierungsanforderungen wird nicht genügt, wenn sich ein Beschwerdeführer in der Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung darauf beschränkt, dem Gericht willkürliche Annahmen und Unterstellungen vorzuwerfen, nur weil es seinem Vorbringen nicht gefolgt ist (hier im Zusammenhang mit einer Berufungszurückweisung im sog. Dieselabgasskandal).

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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