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VerfGH 96/20.VB-2•Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-08-18, VerfGH 96/20.VB-2
VerfGH 96/20.VB-2Verfassungsgericht18.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-18
Aktenzeichen: VerfGH 96/20.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0818.VERFGH96.20VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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