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VerfGH 35/20.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-08-18, VerfGH 35/20.VB-1
VerfGH 35/20.VB-1Verfassungsgericht18.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-18
Aktenzeichen: VerfGH 35/20.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0818.VERFGH35.20VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der Antrag der Beschwerdeführer auf Auslagenerstattung wird abgelehnt.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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