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VerfGH 69/20.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-05-26, VerfGH 69/20.VB-3
VerfGH 69/20.VB-3Verfassungsgericht26.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-26
Aktenzeichen: VerfGH 69/20.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0526.VERFGH69.20VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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