Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-05-12, VerfGH 57/20.VB-2

VerfGH 57/20.VB-2Verfassungsgericht12.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 57/20.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-12

Aktenzeichen: VerfGH 57/20.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0512.VERFGH57.20VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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