Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-05-12, VerfGH 55/20.VB-3

VerfGH 55/20.VB-3Verfassungsgericht12.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 55/20.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-12

Aktenzeichen: VerfGH 55/20.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0512.VERFGH55.20VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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