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VerfGH 52/20.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-05-12, VerfGH 52/20.VB-3
VerfGH 52/20.VB-3Verfassungsgericht12.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-12
Aktenzeichen: VerfGH 52/20.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0512.VERFGH52.20VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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