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VerfGH 43/20.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-04-09, VerfGH 43/20.VB-3
VerfGH 43/20.VB-3Verfassungsgericht09.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: VerfGH 43/20.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0409.VERFGH43.20VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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