Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-02-11, VerfGH 58/19.VB-2

VerfGH 58/19.VB-2Verfassungsgericht11.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 58/19.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-11

Aktenzeichen: VerfGH 58/19.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0211.VERFGH58.19VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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