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VerfGH 57/19.VB-2•Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-01-28, VerfGH 57/19.VB-2
VerfGH 57/19.VB-2Verfassungsgericht28.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-28
Aktenzeichen: VerfGH 57/19.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0128.VERFGH57.19VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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