Sozialgericht Münster, 2025-06-20, S 30 SF 39/25

S 30 SF 39/25Sozialversicherungsgericht20.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 30 SF 39/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-20

Aktenzeichen: S 30 SF 39/25

ECLI: ECLI:DE:SGMS:2025:0620.S30SF39.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 30

Tenor

Die Erinnerung der Pflegesachverständigen Frau L. aus N. gegen die Rechnungs-Festsetzung des Kostenbeamten vom 12.03.2025 in Höhe von 2.537,38 Euro im Verfahren S 20 P 249/24 , SG Münster, wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Erinnerungsgegnerin hat keinen Anspruch nach § 4 JVEG auf Festsetzung weiterer 382,74 €, da ihre Rechnung vom 10.03.2025 zu Recht vom zuständigen Kostenbeamten um diesen Betrag gekürzt worden war.

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