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S 14 R 392/22•Sozialgericht Münster, 2024-01-08, S 14 R 392/22
S 14 R 392/22Sozialversicherungsgericht08.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-08
Aktenzeichen: S 14 R 392/22
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2024:0108.S14R392.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14.
Der Bescheid der Beklagten vom 17.11.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.06.2022 wird geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab Rentenantragstellung am 03.06.2020 die volle Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in vollem Umfang.
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