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S 20 SO 182/20•Sozialgericht Münster, 2021-04-30, S 20 SO 182/20
S 20 SO 182/20Sozialversicherungsgericht30.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-30
Aktenzeichen: S 20 SO 182/20
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2021:0430.S20SO182.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20
Der Bescheid vom 28.08.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.02.2018 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, Kosten für die Fahrten der Klägerin zur und von der Schule im Schuljahr 2017/2018 in Höhe von 2.179,58 € zu erstatten.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
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