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S 20 P 42/19•Sozialgericht Münster, 2021-03-16, S 20 P 42/19
S 20 P 42/19Sozialversicherungsgericht16.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-16
Aktenzeichen: S 20 P 42/19
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2021:0316.S20P42.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20
Der Bescheid vom 19.10.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.02.2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin den Entlastungsbetrag für die Ferienfreizeit vom 17. bis 24.07.2017 zu gewähren.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
Die Berufung wird zugelassen.
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