Sozialgericht Münster, 2014-03-14, S 6 P 135/13

S 6 P 135/13Sozialversicherungsgericht14.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 6 P 135/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-14

Aktenzeichen: S 6 P 135/13

ECLI: ECLI:DE:SGMS:2014:0314.S6P135.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Zeit ab Februar 2013 monatlich einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 200,- Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

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