Sozialgericht Münster, 2012-03-07, S 8 SO 65/08

S 8 SO 65/08Sozialversicherungsgericht07.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 8 SO 65/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-07

Aktenzeichen: S 8 SO 65/08

ECLI: ECLI:DE:SGMS:2012:0307.S8SO65.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Der Beigeladene wird verurteilt, die Kosten für die Unterbringung des Klägers im Haus N.W., S., ab dem 01.07.2005 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

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