S 8 SO 65/08•Sozialgericht Münster, 2012-03-07, S 8 SO 65/08
Sozialgericht Münster, 2012-03-07, S 8 SO 65/08
S 8 SO 65/08Sozialversicherungsgericht07.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 8 SO 65/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: S 8 SO 65/08
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2012:0307.S8SO65.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Der Beigeladene wird verurteilt, die Kosten für die Unterbringung des Klägers im Haus N.W., S., ab dem 01.07.2005 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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