S 3 KG 37/05•Sozialgericht Münster, 2006-03-01, S 3 KG 37/05
Sozialgericht Münster, 2006-03-01, S 3 KG 37/05
S 3 KG 37/05Sozialversicherungsgericht01.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 3 KG 37/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-01
Aktenzeichen: S 3 KG 37/05
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2006:0301.S3KG37.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 22.09.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.10.2005 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin für August 2005 Kinderzuschlag in Höhe von 140,- € zu zahlen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
Die Berufung wird zugelassen.
Die Sprungrevision wird zugelassen.
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