Sozialgericht Münster, 2006-03-01, S 3 KG 37/05

S 3 KG 37/05Sozialversicherungsgericht01.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 3 KG 37/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-01

Aktenzeichen: S 3 KG 37/05

ECLI: ECLI:DE:SGMS:2006:0301.S3KG37.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 22.09.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.10.2005 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin für August 2005 Kinderzuschlag in Höhe von 140,- € zu zahlen.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.

Die Berufung wird zugelassen.

Die Sprungrevision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.