S 15 AL 63/01•Sozialgericht Münster, 2002-02-08, S 15 AL 63/01
Sozialgericht Münster, 2002-02-08, S 15 AL 63/01
S 15 AL 63/01Sozialversicherungsgericht08.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 15 AL 63/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-08
Aktenzeichen: S 15 AL 63/01
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2002:0208.S15AL63.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.11.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.04.2001 verurteilt, dem Kläger Arbeitslosenhilfe über den 31.10.2000 hinaus zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Der Beklagten werden ferner anteilige Gerichtshaltungskosten in Höhe von 500,- EUR auferlegt.
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