Sozialgericht Münster, 1998-09-24, S 2 KA 18/98

S 2 KA 18/98Sozialversicherungsgericht24.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 2 KA 18/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-24

Aktenzeichen: S 2 KA 18/98

ECLI: ECLI:DE:SGMS:1998:0924.S2KA18.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Der Kläger hat dem Beklagten und dem Beigeladenen zu 1) vier Fünftel ihrer außgerichtlichen Kosten zu erstatten. Im übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

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