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S 22 AS 2377/23•Sozialgericht Köln, 2024-09-24, S 22 AS 2377/23
S 22 AS 2377/23Sozialversicherungsgericht24.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: S 22 AS 2377/23
ECLI: ECLI:DE:SGK:2024:0924.S22AS2377.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Bescheid vom 28.04.2023 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.08.2023 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger ein Darlehen in Höhe von 200,00 EUR für die Renovierung seiner Wohnung F.-straße N01, in L. zu gewähren.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte.
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