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S 8 BA 5/24 ER•Sozialgericht Köln, 2024-03-28, S 8 BA 5/24 ER
S 8 BA 5/24 ERSozialversicherungsgericht28.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: S 8 BA 5/24 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2024:0328.S8BA5.24ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 04.10.2023 gegen den Bescheid vom 21.09.2023 wird angeordnet, soweit dieser eine Nachforderungssumme von 56.707,54 EUR übersteigt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 38,80%.
Der Streitwert wird auf 23.163,73 Euro festgesetzt.
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