Sozialgericht Köln, 2024-01-18, S 39 SO 374/22

S 39 SO 374/22Sozialversicherungsgericht18.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 39 SO 374/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-18

Aktenzeichen: S 39 SO 374/22

ECLI: ECLI:DE:SGK:2024:0118.S39SO374.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 39. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheides vom 21.03.2022 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 03.05.2022 und des Bescheides vom 30.06.2022 sowie des Widerspruchsbescheids vom 02.08.2022 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023 Leistungen der Grundsicherung im Alter unter Berücksichtigung von Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 650,00 EUR monatlich abzüglich des für den jeweiligen Monat im Regelbedarf bereits enthaltenen Betrages für Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung gemäß § 5 Abs. 1 Abteilung 4 RBEG sowie abzüglich 6,32 EUR monatlich zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.

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