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S 24 AL 336/20 ER•Sozialgericht Köln, 2020-07-06, S 24 AL 336/20 ER
S 24 AL 336/20 ERSozialversicherungsgericht06.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-06
Aktenzeichen: S 24 AL 336/20 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2020:0706.S24AL336.20ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Widerspruch vom 16.06.2020 gegen den Bescheid vom 29.05.2020 aufschiebende Wirkung hat. Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, bei der Erteilung der Leistungsbescheide über Kurzarbeitergeld den Anerkennungsbescheid vom 01.04.2020 zugrunde zu legen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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