S 13 R 738/17•Sozialgericht Köln, 2019-01-15, S 13 R 738/17
Sozialgericht Köln, 2019-01-15, S 13 R 738/17
S 13 R 738/17Sozialversicherungsgericht15.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 13 R 738/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-15
Aktenzeichen: S 13 R 738/17
ECLI: ECLI:DE:SGK:2019:0115.S13R738.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Der Tenor des Urteils vom 10.01.2019 wird berichtigt und wie folgt gefasst:
„ Der Bescheid vom 14.12.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.05.2017 wird aufgehoben, soweit damit die Versicherungspflicht für die Tätigkeit des Klägers bei der Beigeladenen zu 1) am 27.05.2016 der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.
Es wird festgestellt, dass der Kläger für diese Tätigkeit nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.“
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.