S 19 EG 12/12 WA•Sozialgericht Köln, 2013-05-27, S 19 EG 12/12 WA
Sozialgericht Köln, 2013-05-27, S 19 EG 12/12 WA
S 19 EG 12/12 WASozialversicherungsgericht27.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 19 EG 12/12 WA — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-27
Aktenzeichen: S 19 EG 12/12 WA
ECLI: ECLI:DE:SGK:2013:0527.S19EG12.12WA.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 14.03.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.05.2011 wird teilweise aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Elterngeld für den 13. und 14. Lebensmonat seines Kindes M, geboren am 00.00.2010, i.H.v. monatlich 1.233,77 € vorläufig zu bewilligen und- abzüglich des bereits gezahlten Elterngeldes von 1065,35 € monatlich- auszuzahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach zu ½.
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