Sozialgericht Köln, 2013-01-16, S 10 SO 92/12

S 10 SO 92/12Sozialversicherungsgericht16.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 10 SO 92/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-16

Aktenzeichen: S 10 SO 92/12

ECLI: ECLI:DE:SGK:2013:0116.S10SO92.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.06.2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.02.2012 verurteilt, der Klägerin für den Zeitraum vom 14.09.2010 bis zum 30.09.2011 Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für Fachleistungs- stunden im Rahmen des ambulant betreuten Einzelwohnens nach Maßgabeder gesetzlichen Bestimmungen zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

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