S 7 R 267/10•Sozialgericht Köln, 2012-04-17, S 7 R 267/10
Sozialgericht Köln, 2012-04-17, S 7 R 267/10
S 7 R 267/10Sozialversicherungsgericht17.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 7 R 267/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-17
Aktenzeichen: S 7 R 267/10
ECLI: ECLI:DE:SGK:2012:0417.S7R267.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 05.08.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.02.2010 sowie der Änderungsbescheid vom 15.06.2010 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene zu 1) die Tätigkeit im Bereich der Buchhaltung bei der Klägerin seit dem 06.12.2007 im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausübt und nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sowie die Kosten des Verfahrens.
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