Sozialgericht Köln, 2011-08-16, S 29 KR 1075/10

S 29 KR 1075/10Sozialversicherungsgericht16.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 29 KR 1075/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-16

Aktenzeichen: S 29 KR 1075/10

ECLI: ECLI:DE:SGK:2011:0816.S29KR1075.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, 300,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit an die Beklagte zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Widerklage trägt die Klägerin. Die Sprungrevision wird zugelassen.

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