S 26 KR 3/08 ER•Sozialgericht Köln, 2008-03-18, S 26 KR 3/08 ER
Sozialgericht Köln, 2008-03-18, S 26 KR 3/08 ER
S 26 KR 3/08 ERSozialversicherungsgericht18.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 26 KR 3/08 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-18
Aktenzeichen: S 26 KR 3/08 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2008:0318.S26KR3.08ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller bis zur Entscheidung der Hauptsache häusliche Krankenpflege gemäß den entsprechenden ärztlichen Verordnungen für 19,24 Stunden täglich zu gewähren bzw. ihn für die Vergangenheit ab 27.02.2007 bezüglich der schon entstandenen notwendigen Kosten für 19,24 Stunden täglich freizustellen.
Im Übrigen wird der Eilantrag zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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