Sozialgericht Köln, 2005-12-20, S 19 KR 233/05 ER

S 19 KR 233/05 ERSozialversicherungsgericht20.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 19 KR 233/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-20

Aktenzeichen: S 19 KR 233/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGK:2005:1220.S19KR233.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Antragstellerin einstweilen psychiatrische Krankenpflege zu leisten. 2. Der weitergehende Antrag wird abgewiesen. 3. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt; sonst sind Kosten nicht zu erstatten.

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