S 19 KR 233/05•Sozialgericht Köln, 2005-12-20, S 19 KR 233/05
Sozialgericht Köln, 2005-12-20, S 19 KR 233/05
S 19 KR 233/05Sozialversicherungsgericht20.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 19 KR 233/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-20
Aktenzeichen: S 19 KR 233/05
ECLI: ECLI:DE:SGK:2005:1220.S19KR233.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
- Die Beklagte wird verpflichtet, der Antragstellerin einstweilen psychiatrische Krankenpflege zu leisten. 2. Der weitergehende Antrag wird abgewiesen. 3. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt; sonst sind Kosten nicht zu erstatten.
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