S 1 AS 7/05 ER•Sozialgericht Köln, 2005-04-08, S 1 AS 7/05 ER
Sozialgericht Köln, 2005-04-08, S 1 AS 7/05 ER
S 1 AS 7/05 ERSozialversicherungsgericht08.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 1 AS 7/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-08
Aktenzeichen: S 1 AS 7/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2005:0408.S1AS7.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, die Energiekostenrückstände der Antragstellerin bei der S AG zu zahlen. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin hat die Antragsgegnerin zu übernehmen.
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