S 11 RJ 171/00•Sozialgericht Köln, 2002-01-11, S 11 RJ 171/00
Sozialgericht Köln, 2002-01-11, S 11 RJ 171/00
S 11 RJ 171/00Sozialversicherungsgericht11.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 11 RJ 171/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-11
Aktenzeichen: S 11 RJ 171/00
ECLI: ECLI:DE:SGK:2002:0111.S11RJ171.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 15.12.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.05.2000 wird insoweit aufgehoben, als darin Nachforderungen betreffend den Beigeladenen zu 1) in Höhe von 26.415,10 DM geltend gemacht werden. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers und des Beigeladenen zu 1) trägt die Beklagte. Ansonsten sind Kosten nicht zu erstatten.
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