Sozialgericht Gelsenkirchen, 2024-11-22, S 51 R 858/23

S 51 R 858/23Sozialversicherungsgericht22.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 51 R 858/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-22

Aktenzeichen: S 51 R 858/23

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2024:1122.S51R858.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 51. Kammer

Tenor

Die dem Antragsteller für sein Gutachten vom 21.10.2024 zustehende Vergütung wird auf 2.743,54 EUR festgesetzt.

Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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