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S 6 AS 467/24 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2024-04-08, S 6 AS 467/24 ER
S 6 AS 467/24 ERSozialversicherungsgericht08.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-08
Aktenzeichen: S 6 AS 467/24 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2024:0408.S6AS467.24ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag des Antragstellers vom 21.03.2024 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus E wird abgelehnt.
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