Sozialgericht Gelsenkirchen, 2024-04-08, S 6 AS 467/24 ER

S 6 AS 467/24 ERSozialversicherungsgericht08.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 6 AS 467/24 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-08

Aktenzeichen: S 6 AS 467/24 ER

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2024:0408.S6AS467.24ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Antrag des Antragstellers vom 21.03.2024 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus E wird abgelehnt.

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