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S 33 AS 310/24 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2024-03-04, S 33 AS 310/24 ER
S 33 AS 310/24 ERSozialversicherungsgericht04.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-04
Aktenzeichen: S 33 AS 310/24 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2024:0304.S33AS310.24ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Kammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung
eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt.
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