Sozialgericht Gelsenkirchen, 2024-02-29, S 28 KR 2794/19

S 28 KR 2794/19Sozialversicherungsgericht29.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 28 KR 2794/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-29

Aktenzeichen: S 28 KR 2794/19

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2024:0229.S28KR2794.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.219,96 € nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.05.2018 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.439,92 € festgesetzt.

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