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S 46 KR 3333/19•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2022-12-01, S 46 KR 3333/19
S 46 KR 3333/19Sozialversicherungsgericht01.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-01
Aktenzeichen: S 46 KR 3333/19
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2022:1201.S46KR3333.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 46
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.450,59 € zuzüglich Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2018 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.
4. Der Streitwert wird auf 8.450,59 € endgültig festgesetzt.
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