Sozialgericht Gelsenkirchen, 2021-12-28, S 41 AS 2434/21 ER

S 41 AS 2434/21 ERSozialversicherungsgericht28.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 41 AS 2434/21 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-28

Aktenzeichen: S 41 AS 2434/21 ER

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2021:1228.S41AS2434.21ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 41

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt L aus Iwird abgelehnt.

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