projekte
S 33 AS 2156/20 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2020-09-16, S 33 AS 2156/20 ER
S 33 AS 2156/20 ERSozialversicherungsgericht16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: S 33 AS 2156/20 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2020:0916.S33AS2156.20ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Kammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.