Sozialgericht Gelsenkirchen, 2020-05-25, S 24 BA 24/20 ER

S 24 BA 24/20 ERSozialversicherungsgericht25.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 24 BA 24/20 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-25

Aktenzeichen: S 24 BA 24/20 ER

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2020:0525.S24BA24.20ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 25.06.2020 gegen den Bescheid vom 25.05.2020 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 33.536,16 € festgesetzt.

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