Sozialgericht Gelsenkirchen, 2020-03-30, S 33 AS 685/20 ER

S 33 AS 685/20 ERSozialversicherungsgericht30.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 33 AS 685/20 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-30

Aktenzeichen: S 33 AS 685/20 ER

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2020:0330.S33AS685.20ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 33. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.