S 49 KR 606/17•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2019-10-10, S 49 KR 606/17
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2019-10-10, S 49 KR 606/17
S 49 KR 606/17Sozialversicherungsgericht10.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 49 KR 606/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-10
Aktenzeichen: S 49 KR 606/17
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2019:1010.S49KR606.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 49. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.637,98 € nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2016 zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 3.275,96 € festgesetzt.
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