S 39 R 231/18•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2019-06-28, S 39 R 231/18
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2019-06-28, S 39 R 231/18
S 39 R 231/18Sozialversicherungsgericht28.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 39 R 231/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-28
Aktenzeichen: S 39 R 231/18
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2019:0628.S39R231.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 09.08.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.02.2018 verurteilt, der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung über den 28.02.2017 hinaus bis zum 28.02.2020 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen weiter zu gewähren. Die Beklagte trägt die Kosten.
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