S 20 AL 462/16•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2019-06-13, S 20 AL 462/16
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2019-06-13, S 20 AL 462/16
S 20 AL 462/16Sozialversicherungsgericht13.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 20 AL 462/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-13
Aktenzeichen: S 20 AL 462/16
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2019:0613.S20AL462.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 21.09.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23.11.2016 verurteilt, Transferkurzarbeitergeld für die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit TK-003324 für den Zeitraum vom 01.09.14 bis 31.08.15 in Höhe von weiteren 156.647,90 Euro endgültig zu gewähren. Im Übrigen wird der Bescheid aufgehoben.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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