S 11 KR 1053/16•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2019-01-31, S 11 KR 1053/16
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2019-01-31, S 11 KR 1053/16
S 11 KR 1053/16Sozialversicherungsgericht31.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 11 KR 1053/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-31
Aktenzeichen: S 11 KR 1053/16
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2019:0131.S11KR1053.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 4.571,61 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2014 zu zahlen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.316,77 Euro festgesetzt.
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