S 2 SO 129/13•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2015-10-07, S 2 SO 129/13
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2015-10-07, S 2 SO 129/13
S 2 SO 129/13Sozialversicherungsgericht07.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 2 SO 129/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-07
Aktenzeichen: S 2 SO 129/13
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2015:1007.S2SO129.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 13.05.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2013 verpflichtet, über den Antrag vom 25.09.2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
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