S 27 AS 1879/12•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2012-10-23, S 27 AS 1879/12
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2012-10-23, S 27 AS 1879/12
S 27 AS 1879/12Sozialversicherungsgericht23.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 27 AS 1879/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-23
Aktenzeichen: S 27 AS 1879/12
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2012:1023.S27AS1879.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.03.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.07.2012 verurteilt, den Klägern ab dem 01.01.2012 bis zum 23.10.2012 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von monatlich jeweils 337,00 ? für die Kläger zu 1) und 2), in Höhe von monatlich 67,00 ? für die Klägerin zu 3) und in Höhe von monatlich 35,00 ? für die Klägerin zu 4) sowie Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich jeweils 118,75 ? für die Kläger zu 1) bis 4) unter Anrechnung bereits gewährter Beträge zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger. Die Berufung wird zugelassen.
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